Überwachungswahn des Staates endlich gestoppt
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsspeicherung erklären die Jusos Bayern:
„Die Jusos Bayern begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsspeicherung. So gibt es endlich wieder die Chance auf das Grundrecht des Post- und Telekommunikationsgeheimnisses.
Die Vorratsspeicherung, also das Aufzeichnen von Anrufen, SMS, etc. war für uns von Anfang an unverhältnismäßig, da durch die grenzenlose und beliebige Speicherung immenser Datenmengen dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet wurden. Beispiele anderer Staaten zeigen, dass das Einschränken von Grundrechten und damit die Beschneidung der informationellen Selbstbestimmung keine erkennbare Absenkung der Kriminalität mit sich brachte.
Die Vorratsdatenspeicherung ist extrem missbrauchsanfällig, da sie nicht nur zur vorgeblichen Terror- und Kriminalitätsbekämpfung eingesetzt wird, sondern auch für Profitinteressen großer Unternehmen. Grund- und bedingungslose Datenspeicherung erschafft den gläsernen Bürger, der wegen diffuser Sicherheitsinteressen unter Generalverdacht gestellt wird. Dies lehnen wir Jusos Bayern ab.
Wir Jusos fordern die Bundesregierung auf, bei der Überarbeitung die Grundrechte der Meinungs-, Informations- und Rundfunkfreiheit zu verteidigen. Telekommunikationsdaten dürfen zukünftig nur noch bei konkretem Verdacht und nach richterlichem Beschluss für eine begrenzte Zeit gespeichert werden. Besonders die FDP-Justizministerin, die mit vielen tausend Klägern gegen die Vorratsspeicherung geklagt hatte, ist hier in der Pflicht. Wir Jusos Bayern werden das Gesetzesverfahren weiterhin kritisch begleiten.“
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