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Soziales Erklärung von verschiedenen Jugendverbänden zu Riesters Rentenreformplänen

Die rot-grüne Koalition hat nach langer interner und öffentlicher Diskussion über die Zukunft der Alterssicherung nun ihre Reformvorstellungen vorgelegt. Das vorgelegte Konzept entspricht unseren Erwartungen an eine solidarische Weiterentwicklung des Rentensystems ausdrücklich nicht.

Vor allem irritiert uns die immer wieder vorgetragene Behauptung, dass die Rentenreform ein Beitrag zur Gerechtigkeit zwischen den Generationen sei und vor allem die jüngere Generation entlastet werde. Das Gegenteil ist der Fall. Unsere Kritik am vorliegenden Entwurf konzentrieren wir auf vier Punkte:

I. Wider die Demagogie von "Generationenkrieg"

Die in den letzten Jahren über die Medien inszenierte These vom Generationenkrieg "alt gegen jung" und von der Unausweichlichkeit einer Rentenkürzung angesichts der bevorstehenden demografischen Entwicklung ist unseres Erachtens sozialpolitische Demagogie. Einige reden von "Generationengerechtigkeit" und meinen Sozialabbau. Der "Generationenvertrag" ist ein wichtiges Grundelement der sozialen Sicherung, der nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden darf. Vergessen wird auch gerne, dass Wohlstand der jüngeren Generation in hohem Maße auf den Vorleistungen der jetzigen RentnerInnen basiert. Diese erwarten zu Recht die Teilhabe am zukünftigen Reichtum der Gesellschaft und die Sicherung ihres Lebensstandards. Unbestritten wird die Gesellschaft älter. Entscheidend für die Rentenentwicklung ist aber nicht das Verhältnis von Jungen und Alten in einer Gesellschaft, sondern das Verhältnis von beitragspflichtigen Erwerbstätigen und RentnerInnen. Es muss daher gelingen, auch in Zukunft ein hohes Wohlstandsniveau für alle Generationen zu erreichen. Sofern der Wohlstand für die gesamte Gesellschaft weiter zunimmt, sind auch leicht steigende Rentenbeiträge verkraftbar. Wichtige Ansatzpunkte zur Sicherung des "Generationenvertrages" zwischen alt und jung sind und bleiben für uns:

* Die Stärkung von nachhaltigem Wirtschaftswachstum
* Die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit
* Die Erhöhung der Frauenerwerbsquote
* Eine kinder- und familienfreundliche Gesellschaftspolitik
* Eine liberale Einwanderungsgesetzgebung
* Eine vernünftige Rentenreform, die eine soziale Grundsicherung ermöglicht und auf eine breitere Finanzierungsbasis gestellt wird.

II. Einseitige Entlastung der Arbeitgeber

Entlastet wird im Riester-Konzept vor allem die Wirtschaft, während sowohl die Jüngeren als auch die Älteren die Lasten zu tragen haben. Zwar sollen die Beitragssätze für die gesetzliche Rentenversicherung bis 2020 unter 20% bzw. bis 2030 unter 22% stabilisiert werden; die zur Kompensation der Rentenkürzungen erforderlichen Beiträge zur privaten Vorsorge von 4% ab 2008 belasten jedoch einseitig die jetzt Erwerbstätigen. Damit ist die Belastung für die Jüngeren durch die Rentenreform höher und nicht niedriger. Während bislang die Senkung der "Lohnnebenkosten" eine gleichmäßige Entlastung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorsah, geht es Rot-Grün nur noch um die Reduzierung der Arbeitgeberbeiträge. Mit "Generationengerechtigkeit" hat dies nichts zu tun. Die steuerliche Subventionierung der Privatrente ist für uns kein Ersatz - auch diese wird überwiegend von den ArbeitnehmerInnen finanziert.

III. Fortsetzung der Rentenkürzungspolitik

Kern der rot-grünen Reformvorschläge ist die Senkung des Leistungsniveaus. Bereits mit den "Nullrunden" in den Jahren 2000 / 2001 wurde eine dauerhafte Senkung des Rentenniveaus durchgesetzt. Nun wird durch die Abrechnung der Privatvorsorge bei Rentenzugängern ein so genannter "Ausgleichsfaktor" zur Kürzung der Rente eingeführt. Darüber hinaus sollen zukünftig alle Belastungen der Versicherten (Anrechnung der Privatvorsorge auf die Nettolöhne) an die RentnerInnen weitergegeben werden. Bei allen Entlastungen bleiben sie außen vor. Dies hat mit Nettolohnorientierung nichts zu tun. Unterm Strich liegt das Rentenniveau damit unterhalb des als "unanständig" gebrandmarkten Niveaus durch den Demografie-Faktor von Norbert Blüm.

IV. Privatisierung der Alterssicherung bringt neue Risiken

Private Vorsorge ist bereits jetzt für viele ArbeitnehmerInnen eine Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Im Rahmen der geplanten Reform wird sie jedoch zur Kompensation der vorgesehenen Kürzungen benötigt. Damit wird die Alterssicherung weiter privatisiert und neuen Risiken ausgesetzt. Denn bei allen Unsicherheiten, die die demografische Entwicklung und Wirtschaftskrisen für das Umlagesystem mit sich bringen - sie sind allemal kalkulierbarer als die Risiken der internationalen Kapital- und Finanzmärkte. Niemand übernimmt die Garantie für die behauptete Verzinsung von 5,5%. Auch Privatrenten müssen aus dem laufenden Wirtschaftsprodukt finanziert werden und unterliegen somit ebenfalls demografischen und wirtschaftlichen Risiken. Zudem nehmen private Versicherungen auf bestimmte individuelle Risiken (z.B. Erwerbsunfähigkeit) sowie auf Kindererziehung und die längere Lebenserwartung der Frauen keine Rücksicht. Das Solidarprinzip wird damit ausgehöhlt. Wenn aber im Rahmen der Rentenreform Kapitalbildung aus Steuermitteln subventioniert wird, so muss die Gesellschaft zumindest Rahmenbedingungen definieren. Es darf keine einseitige Privilegierung von Privatversicherungen geben.

Unterm Strich führt die von Rot-grün geplante Rentenreform zu einer weiteren Entsolidarisierung und schleichenden Privatisierung der sozialen Sicherung. Die Folge wird ein weiterer Legitimationsverlust des Sozialstaates sein. Je weniger der Lebensstandard gesichert werden kann, desto geringer wird die Akzeptanz der gesetzlichen Rentenversicherung gerade in der jungen Generation sein. Wer im Interesse der Jugend von "Generationengerechtigkeit" spricht, sollte zunächst Gerechtigkeit in der jungen Generation herstellen. Die wichtigste Politik für "Generationengerechtigkeit" ist aus unserer Sicht eine Politik für (Aus-)Bildung und Arbeit. Und dies aus doppeltem Grund. Erstens geht es auch um die Chancengleichheit innerhalb der jungen Generation. Diese ist trotz aller politischen Rhetorik noch längst nicht hergestellt. Zweitens hängt die Zukunft des Rentenniveaus vom insgesamt erwirtschafteten Wohlstand ab. Je weniger Junge arbeitslos sind, desto sicherer sind auch die Renten der Alten. Wir bekennen uns zur Solidarität zwischen der alten und der jungen Generation. Nur eine Rentenreform, die diese Solidarität stärkt und die Lasten nicht einseitig den ArbeitnehmerInnen und RentnerInnen aufbürdet, ist in der Lage, dauerhaftes Vertrauen in unseren Sozialstaat sicherzustellen. Der sich abzeichnende Rentenkonsens zwischen den meisten im Bundestag vertretenen Parteien ist faul. Eine ganze große Koalition für Sozialabbau braucht außerparlamentarischen Druck - auch im Interesse der jungen Generation.

Unsere Schlußfolgerungen:

* Wir unterstützen die Kritik der Gewerkschaften sowie der Sozialverbände und lehnen die Rentenreform der Koalition in der geplanten Form ab.
* Wir halten fest am Generationenvertrag auf Basis der umlagefinanzierten Rentenversicherung.
* Eine mögliche ergänzende kapitalgedeckte Säule wollen wir auf Basis der betrieblichen Altersversorgung oder überbetrieblicher ArbeitnehmerInnenfonds aufbauen. Dies muss einhergehen mit dem Ausbau von Mitbestimmungsrechten der AnteilseignerInnen, d.h. der ArbeitnehmerInnen.
* Wir wollen die Beibehaltung der paritätischen Finanzierung der Rente zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowohl für den umlagefinanzierten als auch den kapitalgedeckten Teil.
* Wir wollen die gesetzliche Rentenversicherung zur "Volksversicherung" weiterentwickeln, d.h. alle Einkommensarten sollen zur Finanzierung der Rente beitragen. Zumindest sollen Beamte und Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Um den Faktor Arbeit stärker zu entlasten, halten wir zudem eine Umstellung der Arbeitgeberbeiträge auf Wertschöpfungsbasis (anstelle der Lohnsumme) für möglich und sinnvoll.
* Wir fordern die Integration einer steuerfinanzierten bedarfsorientierten Grundsicherung in das System der gesetzlichen Rentenversicherung.
* Wesentlicher Bestandteil einer Rentenrefom muss ebenso eine eigenständige Alterssicherung von Frauen sein. Diese beinhaltet einen schrittweisen Abbau abgeleiteter Ansprüche hin zum Aufbau eigener Ansprüche. Eine Reform muss frauenspezifische Erwerbsverläufe und stärkere Brüche in der Erwerbsbiographie berücksichtigen.

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