Themen
Petition: JA zum Atomausstieg 

Warning: Unknown(): URL file-access is disabled in the server configuration in /usr/www/users/jusos/index.php(150) : eval()'d code on line 246

Warning: Unknown(http://www.jusos-bayern.de/dateien/texte_verlinken): failed to open stream: no suitable wrapper could be found in /usr/www/users/jusos/index.php(150) : eval()'d code on line 246

Warning: (null)() [function.include]: Failed opening 'http://www.jusos-bayern.de/dateien/texte_verlinken' for inclusion (include_path='.:/usr/local/lib/php/') in /usr/www/users/jusos/index.php(150) : eval()'d code on line 246

Innenpolitik Die Freiheit stirbt scheibchenweise

Die ganz großen Debatten über die „innere Sicherheit“ sind vorläufig vorbei. Nach dem 11.9.2001 wurden weltweit – auch und gerade in Deutschland – Grundrechte eingeschränkt. Seitdem ist dieses Thema in den Hintergrund getreten.

Selbst der Anschlag in Madrid am 11.3.2004 sorgte nur einige Tage für öffentliche Aufmerksamkeit.
Es wird kaum mehr über Terror und Grundrechte geredet – doch das bedeutet nicht, daß der Abbau von Grundrechten aufgehört hat. Im Gegenteil – der Abbau von Freiheit geht weiter, nur etwas langsamer und unbemerkter. Glücklicherweise steuert das Bundesverfassungsgericht hin und wieder etwas entgegen, doch es kann den Abbau der Grundrechte nur verlangsamen und nicht verhindern.
Im diesem Artikel werden einige der aktuellen Entwicklungen dargestellt und bewertet.

Folter im Rechtsstaat?

Die Debatte über staatliche Folter geht weiter. Auslöser dieser Diskussion war das Vorgehen des Frankfurter Polizeivizepräsidenten Daschner bei der Entführung eines Schülers. Daschner drohte dem bereits gefassten Entführer Folter an, falls er nicht verriete, wo er das Opfer eingesperrt hatte.
Menschenrechtsorganisationen und die meisten Juristen sowie die Gewerkschaft der Polizei lehnten die Folterandrohung Daschners deutlich ab. Doch es gab auch viele, die zumindest Verständnis zeigten, z.B. Roland Koch, Jörg Schönbohm und einige Juristen und Polizisten. Ebenso dürfte die Mehrheit der Bevölkerung zumindest Verständnis für die Folterdrohung zeigen. Neu bei dieser Debatte war, dass auch Politiker und Juristen öffentlich Verständnis für die Folterdrohung zeigten und sich damit nicht mehr für ein absolutes Folterverbot aussprachen.
Dann wurde es einige Zeit lang ruhig um das Thema Folter. Es wurde wieder aktuell, als der Professor an der Bundeswehrhochschule Wolffssohn Folter im Einsatz gegen Terroristen forderte. Vor einigen Wochen äußerte sich auch Oscar Lafontaine zu dem Thema. Auch er meinte, in bestimmten Fällen sei die Folterdrohung gerechtfertigt. Denn Folter sei zwar verboten, doch es gebe "immer Situationen im Leben, wo der Verweis auf Gesetze oder das Beharren auf Prinzipien nicht weiterhilft." Man könne nicht "ein unschuldiges Kind qualvoll krepieren lassen, nur weil man sich auf formale Verfassungsartikel beruft". Denn wenn Folter im Hinblick auf die Menschenwürde verboten sei, "dann gilt das ja nicht nur für den Verbrecher, sondern auch für das entführte Kind".

Die Anwendung oder Androhung von Folter ist nicht nur in der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Genfer Konvention verboten, sondern verstößt auch gegen das Grundgesetz und verschiedene Paragraphen des Strafgesetzbuches. Wer Folter befürwortet oder auch nur billigt, stellt sich damit außerhalb jeder zivilisierten Rechtsordnung. Doch eine nur auf die Gesetze verweisende Argumentation ist in der Tat nicht ausreichend. Schließlich können Gesetze geändert werden. Doch es gib genug Gründe, warum Folter und deren Androhung nicht zulässig ist.
Zuerst stellt sich die Frage, was erzwungene Aussagen überhaupt wert sind. Das wichtigste Argument ist aber: Folter verstößt gegen die Menschenwürde.
Zugegeben, die Menschenwürde ist schwer zu definieren. Eine Faustformel besagt: Schutz der Menschenwürde bedeutet, dass der Staat Menschen nicht als Objekte behandelt werden darf. Dies bedeutet, dass der Mensch nie Mittel zum Zweck werden darf.
Daraus folgt das Verbot jeder Art von Folter. Die Folter ist ein Angriff auf die Personalität, und das ist noch etwas viel Fundamentaleres als das Leben. Der Gefolterte ist nicht mehr als Person da, sondern nur noch als Bündel unter Schmerzen. Wer foltert, behandelt Menschen nicht mehr als Persönlichkeiten, sondern aus Mittel zum Zweck. Das gleiche gilt auch für die Erpressung einer Aussage durch die Androhung der Folter. Denn auch hier wird ein Mensch nur noch als „Aussagemaschine“ benutzt. Nach dem Grundgesetz heiligt der Zweck nicht jedes Mittel.
Eben deshalb darf man die Menschenwürde auch nicht mit anderen Grundrechten abwägen. Es ist unzulässig, das Leben eines Entführten gegen die Menschenwürde des Entführers zu stellen. Dies mag auf den ersten Blick hart klingen, hat aber seine Berechtigung. Denn die Menschenwürde ist so etwas wie das Grund-Grundrecht; es geht dabei nicht nur um die einzelne Person, sondern um einen Grundpfeiler jeden zivilisierten Rechts. Wenn man das zur Disposition stellt, gerät man auf eine schiefe Ebene, auf der es letztlich kein Halten mehr gibt. Wo dies enden kann, haben wir im Nationalsozialismus erfahren müssen. Wer hier den Schutz der Menschenwürde als „Berufung auf formale Verfassungsartikel“ bezeichnet, hat weder das Grundgesetz verstanden, noch etwas aus den Erfahrungen des Dritten Reiches und anderer Diktaturen gelernt.

Datentransfer an USA

Der Europäische Rat und die Kommission haben in einer Entscheidung vom 17. Mai die pauschale Weitergabe von Fluggastdaten der EU-Bürger an US-Sicherheitsbehörden beschlossen. Weitergegeben werden sollen Daten wie Reiseverlauf, Hotelbuchungen, Kreditkarten, Telefonnummern oder Essgewohnheiten – und das von allen Flugreisenden innerhalb der EU und nicht nur von Reisenden in die USA.
Rat und Kommission setzen sich damit über das Votum und den massiven Protest des EU-Parlamentes hinweg.
Fluggäste aus EU-Staaten werden damit praktisch zu gläsernen Passagieren. USA-Reisende müssen damit rechnen, dass sie zu Opfern rigider Anti-Terror-Maßnahmen werden und sich wie Verbrecher behandeln lassen müssen. Die Übermittlung sensibler Daten an US-Sicherheitsorgane kann letztlich zu peinlichen Verhören und erkennungsdienstlicher Behandlung, zu willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen führen. Schließlich kann es zu Ausweisungen auch vollkommen unschuldiger Personen führen - ohne Begründung und ohne die Möglichkeit, einen Anwalt oder die deutsche Botschaft einzuschalten. Beispiele hierfür gibt es nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen schon genug.

Zuwanderungsgesetz

Bei den Verhandlungen zum Zuwanderungskonzept konnte die Union weitere Verschlechtungen für Nicht-EU-BürgerInnen durchsetzen. Es wird die Möglichkeit einer Abschiebungsanordnung geschaffen. Wenn die Innenministerien der Länder und des Bundes aufgrund einer solchen Anordnung abschieben, gibt es künftig Rechtsschutz nur noch in einer gerichtlichen Instanz. Falls der Vollzug an Abschiebungshindernissen scheitert (Folter, Todesstrafe) sollen Meldeauflagen, Einschränkungen der Freizügigkeit und strafbewehrte Kommunikationsverbote erhöhte Sicherheit bringen. Für „Hassprediger“, die öffentlich schwere Verbrechen billigen oder dafür werben, wird ein besondere Ausweisungstatbestand geschaffen. Dasselbe gilt für kriminelle Schleuser. Sie werden künftig zwingend auszuweisen sein, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden. Schließlich soll es künftig vor jeder Einbürgerung eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz geben.

Lauschangriff

Das Bundesverfassungsgericht hat den großen Lauschangriff (in der Fachsprache: akustische Wohnraumüberwachung) stark eingeschränkt. Denn der große Lauschangriff sei in weiten Teilen verfassungswidrig. Im Urteil vom 30.03.2004 macht das Gericht u.a. folgende Vorgaben: Lauschangriffe sind nur noch zulässig bei Straftatbeständen, bei denen ein Strafrahmen von fünf Jahren überschritten wird. Außerdem muß die Intimsphäre absolut geschützt werden. Darunter fällt unter anderem die Kommunikation mit Familienmitgliedern und engen Freunden. Sobald ein Gespräch den Charakter einer intimen bzw. privaten Kommunikation annimmt, sei die Intimsphäre betroffen und das Gespräch darf nicht mehr abgehört werden. Außerdem fordert das Verfassungsgericht umfassende Beweisverwertungsverbote. Dies bedeutet, daß Beweise, die unter Verstoß der oben genannten Grundsätze gewonnen werden, nicht verwertet werden dürfen.
Da die Überwachung künftig sofort abzubrechen ist, wenn ein privates Gespräch beginnt, ist eine automatische Aufzeichnung nicht mehr möglich. Bei jeder Überwachung muss ein Polizeibeamter mithören und die Aufzeichnung notfalls sofort abbrechen. Dies bedeutet einen riesigen personellen Aufwand für künftige Lauschangriffe. Dies und die Einschränkung der Anwendung und der Verwertung erschwert künftige Lauschangriffe erheblich. Viele Politiker und Polizisten befürchten deshalb eine Abschaffung des Lauschangriffes durch die Hintertür. Doch die Reaktionen auf das Urteil beweisen gleichzeitig, dass dies nur ein kleiner Sieg für die Grundrechte ist. Denn gleich nach dem Urteil kündigten Beckstein und andere Unionspolitiker an, man werde dann eben mehr Telefonüberwachungen anordnen.

von André Pöhler, stellvertretender Juso-Landesvorsitzender

Suche

Termine

  • 01.08. Sitzung des Juso-Landesvorstands
  • 09.08. Juso-Sommerschule 2010
  • 10.08. Juso-Sommerschule 2010

alle Termine >>

Newsletter

Haltet mich auf dem Laufenden!