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Soziales Funktion und Charakter des Sozialstaats
In Zeiten neoliberaler Propaganda scheint es so, als wäre gesellschaftliche Modernisierung nur durch Abbau sozialstaatlicher Absicherungen für den Einzelnen möglich. Welches Verhältnis aber haben wir Jusos zum Sozialstaat?
Erwerbsarbeit und deren Ausgestaltung hat für fast alle Menschen einen zentralen Stellenwert. Erwerbsarbeit bildet nämlich die notwendige Voraussetzung für individuelle Entfaltung, Lebensgestaltung und Emanzipation, sie vermittelt Selbständigkeit und soziale Anerkennung und ermöglicht eine eigenständige Existenz und Befriedigung menschlicher Bedürfnisse.
Zur Abfederung kollektiver (z.B. Massenarbeitslosigkeit) und individueller Krisensituationen bleiben sozialstaatliche Regelungen jedoch unabdingbar. Weil die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Prozessen bislang noch nicht gewährleistet ist, müssen sie einerseits besonders durch sozialstaatliche Massnahmen gefördert werden, andererseits müssen sie auch häufiger abgesichert werden.
„Sozialstaat“ in diesem Sinn umfasst ein breites „Netz“ von gesetzlichen, tarifrechtlichen und wirtschafts- wie sozialpolitischen Instrumentarien aller Ebenen und reicht von der Ganztagsschule über Arbeitszeitverkürzung bis hin zum Gleichstellungsgesetz.
Das Sozialstaatsprinzip der Grundgesetzes verpflichtet den Staat auf zwei allgemeine Ziele: Soziale Gerechtigkeit und Soziale Sicherheit. Neben diesen im Grundgesetz vorgesehenen Funktionen kämpfte die ArbeiterInnenbewegung aus emanzipatorischen Gründen für den Sozialstaat.
1. Soziale Sicherung
Der weit überwiegende Teil der Bevölkerung (ca 90 Prozent aller Erwerbstätigen) kann den Lebensunterhalt nur durch abhängige Lohnarbeit sichern. Mangels anderer Existenzmöglichkeiten unterliegen die Menschen in einer kapitalistischen Ökonomie dem Zwang, ihre Arbeitskraft auf dem Arbeitmarkt erfolgreich anbieten zu können.
Doch in einer auf dem Profitprinzip beruhenden kapitalistischen Wirtschaftsordnung werden Arbeitskräfte von den Unternehmen je nach Konjunktur unterschiedlich stark nachgefragt. Ist aber der erfolgreiche Verkauf der eigenen Arbeitskraft für die ArbeitnehmerInnen nicht (mehr) möglich, geraten sie wegen des fehlenden Lohnes in mehr oder minder schwere Existenzprobleme. Die Gefahr, kein ausreichendes oder überhaupt kein Einkommen zu erzielen, besteht im Rahmen des Lohnarbeitsverhältnisses praktisch täglich. Die häufigsten Ursachen für den Verlust des Einkommens sind Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter, Arbeitsunfälle und Schwangerschaft
Mit anderen Worten: aus dem Lohnarbeitsverhältnis resultieren verschiedene Arbeits- und Lebensrisiken, die der sozialen Absicherung bedürfen, damit eine längerfristige Lebensplanung möglich und die Existenz nicht gefährdet wird. Von diesen Risiken sind alle Lohnabhängigen betroffen.
In der Frühphase des Kapitalismus existierten für diese Risiken entweder gar keine oder nur sehr unzureichende Absicherungen. Die Lebensbedingungen waren dementsprechend gekennzeichnet von äußerster Armut trotz überlanger Arbeitszeiten. Diese Lebensumstände führten häufig zum frühen Tod vieler ArbeiterInnen.
ArbeiterInnenbewegung konnte im Laufe ihrer Entwicklung allmählich soziale Schutzmaßnahmen direkt oder indirekt erzwingen. Infolgedessen konnten Existenzunsicherheiten gemindert und die soziale Lage erheblich verbessert werden.
Durch die Sozialleistungen (zB Arbeitslosenunterstützung, Krankengeld, Invalidenrente) bleibt der Lebensunterhalt auch dann gesichert, wenn zeitweise oder gar nicht mehr gearbeitet werden kann bzw nicht genügend Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Es werden selbständige Einkommensquellen für Nichtarbeitende geschaffen, die die Funktion des Lohnersatzes haben.
Die ArbeiterInnenbewegung konnte also durchsetzen, daß die Absicherung eines wachsenden Teils der individuellen Lebens- und Arbeitsrisiken von kollektiven und gesetzlich geschützten Organisationsformen wahrgenommen wird (zB die verschiedenen Sozialversicherungszweige) und als öffentliche und damit politische Aufgabe angesehen wird. Die Absicherung dieser Risiken wurde sozusagen vergesellschaftet. Die Versicherung in den Sozialversicherungszweigen erfolgt zumeist kraft Gesetzes, ohne Wahlmöglichkeit des einzelnen Beschäftigten.
Der Zwangscharakter der Sozialversicherung schränkt die individuelle Vertragsfreiheit ein und steht damit im Gegensatz zu (wirtschafts-)liberalen Vorstellungen. Doch durch diesen Zwangscharakter wird ein anderer Zwang gelockert: nämlich der Zwang, die eigene Arbeitskraft unter allen Umständen anbieten zu müssen. So muß ein Arbeitsloser nicht jede Beschäftigung annehmen, sondern nur eine „zumutbare“ Beschäftigung. Bis zur Vermittlung einer zumutbaren Tätigkeit erhält der Arbeitslose weiterhin Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe. Durch die (gesetzlich erzwungene) Beitragszahlung hat der Arbeitslose das individuelle, einklagbare Recht auf diese Sozialleistungen erworben. Die Leistung ist kein Almosen, sondern ein Recht.
Damit wird teilweise eine Barriere gegen die hemmungslose Ausnutzung der menschlichen Arbeitskraft (und damit der menschlichen Lebenskraft) errichtet. Gleichzeitig wird durch diese Sozialleistungen eine Art Mindestlohnniveau geschaffen, das die Arbeitgeber überbieten müssen, um Arbeitskräfte zu finden. Die Menschen sind nicht mehr gezwungen, jedwede Arbeit – und sei sie noch so inhuman und schlechtbezahlt – annehmen zu müssen. Der Erwerbszwang wird also nicht außer Kraft gesetzt, aber entschärft. Freilich führt eine langanhaltende Massenarbeitslosigkeit trotz des vorhandenen sozialen Netzes wieder zu einer Verstärkung des Erwerbszwangs. Dies gilt erst recht, wenn die Lohnersatzleistungen gekürzt werden oder die Bedingungen für „zumutbare Arbeit“ politisch verschärft werden.
Die Absicherung der sozialen Risiken, die sich aus der Erwerbsarbeit ergeben, wird vor allem auch durch Umverteilung der erzielten Markteinkommen sichergestellt. Es handelt sich dabei in erster Linie um eine Umverteilung innerhalb der abhängig Beschäftigten selbst. Aus dem Einkommen der aktuell Erwerbstätigen werden Steuern und Sozialabgaben zur Finanzierung des Lebensunterhalts der Nichterwerbstätigen abgezweigt (zB. an Rentner, Kranke, Arbeitslose).
2. soziale Gerechtigkeit
Zum Ziel der sozialen Gerechtigkeit gehört der Schutz sozial Schwächerer. Ein wichtiges Element ist die Ordnung des Arbeitsmarktes. Der Sozialstaat soll für humane Arbeitsbedingungen sorgen, indem er Arbeitsschutzgesetze erlässt, d.h. Regelungen über die Arbeitssicherheit, die Arbeitsdauer, den Mindesturlaub oder den Mutterschutz.
Da die Beschäftigten über keine Produktionsmittel verfügen, können sie ihren Lebensunterhalt nur bestreiten, indem sie ihre Arbeitskraft an die Unternehmen verkauft. Sie sind also darauf angewiesen, ihre Arbeitskraft erfolgreich an ein Unternehmen zu verkaufen. Dadurch entsteht ein Übergewicht der Unternehmen bei der Vertragsgestaltung. Dieses strukturelle Übergewicht der Unternehmen soll ausgeglichen werden durch Kündigungsschutz, Arbeitsvermittlung, Weiterbildung, Tarifautonomie und Mitbestimmung.
Weiterhin soll der Staat Unterschiede zwischen sozial starken und sozial schwachen Personen bzw. Personengruppen nicht tatenlos hinnehmen, sondern möglichst verringern. Das Bundesverfassungsgericht spricht von einer Pflicht des Staates, „für einen Ausgleich der sozialen Gegensätze und damit für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen.“ Dazu gehört auch die Herstellung eines Mindestmaßes an materieller Gleichheit und die Umverteilung von den sozial Starken zu den sozial Schwachen.
Der liberale Rechtsstaat nämlich stattet zwar alle Menschen mit den gleichen Grundrechten aus. Diese Grundrechte wurden ursprünglich nur als Abwehrrechte gegen staatliche Eingriffe in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger gesehen. Sie stehen theoretisch jedem Menschen gleichermaßen zu. Doch das Recht auf freie Verfügung über das Eigentum nützt denen nichts, die kein Eigentum haben. Das Recht auf Unversehrtheit der Wohnung kann nur wahrnehmen, wer sich eine Wohnung leisten kann. Das Recht auf freie Wahl des Berufs und des Arbeitsplatzes besteht nur auf dem Papier, solange es zu wenige Arbeitsplätze gibt. Diese Grundrechte können nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die materielle Basis dazu vorhanden ist. Der liberale Rechtsstatt wurde aus dieser Erkenntnis weiterentwickelt zum sozialen Rechtsstaat. Aus der Annahme der gleichen Würde aller Menschen soll auch allen die materielle Basis zur Entwicklung der Freiheit gewährleistet werden. Dazu gehört auch die Herstellung von mehr Chancengleichheit. Diese Ziele können nur durch eine gerechtere Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums, d.h. durch mehr Gleichheit erreicht werden. Eine gerechtere Verteilung lässt sich nur durch die Umverteilung von oben nach unten erreichen. Diese Umverteilung erfolgt in der Theorie folgendermaßen: Die hohen Einkommen und Vermögen werden stärker besteuert als die niedrigen. Die so eingenommenen Gelder werden zu Gunsten der Ärmeren verwendet. Für Sozialleistungen, und für Infrastrukturmaßnahmen, die auch oder hauptsächlich den Schwächeren zugute kommen, wie Bildungseinrichtungen, Sozialwohnungen, öffentliche Verkehrsmittel, Krankenhäuser, Bäder und andere öffentliche Einrichtungen.
3. Emanzipation
Der Sozialstaat dient jedoch nicht nur der sozialen Existenzsicherung, er verändert darüber hinaus auch die sozialen und kulturellen Strukturen der Gesellschaft.
Durch die finanzielle Absicherung bestimmter Lebensphasen (zB Jugend und Ausbildung, Alter, Weiterbildung, Kindererziehung) können die Menschen ihre Lebensentwürfe und Lebensvorstellungen individueller gestalten. Sie sind nicht mehr – wie früher – auf die Großfamilie als Versorgungsinstanz oder auf relativ geschlossene Sozialmilieus (zB Arbeitermilieu, katholisch-ländliches Milieu) angewiesen. In diesen Milieus waren die individuellen Biographien bzw die sozialen Rollen der einzelnen faktisch vorgegeben und mit zahlreichen persönlichen Abhängigkeitsverhältnissen behaftet. Mit der sozialstaatlichen Entwicklung entfallen die damit verbundenen Beschränkungen in der Biographie der Individuen allmählich. Die Lebensstile werden vielfältiger, alte (milieugebundene) Moralvorstellungen verlieren ihre Bedeutung für das praktische Leben. Insbesondere die sozialen Grundlagen der männerdominierten Gesellschaft werden brüchig: so entspricht das klassische Bild von der Familie, die vom Mann als Alleinverdiener versorgt wird und die Frau ausschließlich die Haus- und Erziehungsarbeit leistet, immer weniger der Realität. So ist die Erwerbstätigkeit von Frauen in den letzten Jahrzehnten stetig und beträchtlich angestiegen. Das Qualifikationsniveau der Frauen ist unvergleichlich höher als noch in früheren Jahrzehnten.
Der Trend zur Individualisierung der Lebensformen und zur Zurückdrängung der traditionellen Familienstrukturen wird zB durch die zunehmende Zahl von Einpersonenhaushalten, durch drastisch veränderte Beziehungsmuster und Scheidungsverhalten oder etwa durch die frühere Unabhängigkeit junger Menschen vom Elternhaus dokumentiert.
Die Möglichkeit zur individuellen Lebensgestaltung auch für die breiten Massen ist daher eine Konsequenz der (in einem umfassenden Sinn verstandenen) sozialstaatlichen Entwicklung (Tarifsystem, soziale Transferleistungen, öffentliche Dienste, staatliches Bildungssystem, Arbeitsschutzgesetze, Arbeitszeitverkürzungen ua). Der Sozialstaat hat Geld und Zeit dafür bereitgestellt, daß eine breite Mehrheit in gewissen Grenzen ihre geistigen, kulturellen, kommunikativen oder emotionalen Fähigkeiten und Bedürfnisse ausbilden und entfalten konnten. Die Entfaltung von Individualität wurde erst durch den Sozialstaat zu einem Massenphänomen. Entwickelte Individualität und institutionalisierte Solidarität bedingen einander und sind kein Gegensatzpaar - wie von liberaler Seite propagiert. Vor der Schaffung sozialstaatlicher Strukturen war die Entfaltung der Individualität nur einer privilegierten Oberschicht vorbehalten. Aufgrund der langen Arbeitszeiten, der geringen Entlohnung und dürftiger Absicherung bei Krankheit oder Alter blieb das Dasein der arbeitenden Mehrheit weitgehend auf den nackten Überlebenskampf beschränkt.
Der Sozialstaat ist somit Teil einer zivilisatorischen Entwicklung, der es breiten Schichten ermöglicht hat, halbwegs emanzipiert nach eigenen Vorstellungen leben zu können. Freilich bleibt diese Entwicklung gefangen in den grundsätzlichen Widersprüchen einer kapitalistischen Ökonomie (Wirtschaftskrisen und Arbeitslosigkeit, Angriffe der Kapitalseite auf sozialstaatliche Errungenschaften etc). Andererseits entsteht die Notwendigkeit, den Sozialstaat weiterzuentwickeln, bürokratische Strukturen aufzubrechen und dem u.a. vom ihm selbst ausgelösten gesellschaftlichen Wandel Rechnung zu tragen. Gefordert ist vor allem ein frauenorientierter Umbau des Sozialstaates, der einseitig auf die Absicherung männlicher Erwerbsbiographien ausgelegt ist.
4. Wohlfahrtsstaat unter Druck
Unter dem Druck von Massenarbeitslosigkeit und grundlegend veränderten internationalen und ökonomischen Rahmenbedingungen wird das entwickelte System sozialstaatlicher Regulierung des Kapitalismus von der Arbeitgeberseite zunehmend zur Disposition gestellt. Eine lange historische Entwicklung soll umgekehrt werden. Die gesellschaftliche Garantie der erkämpften sozialen Bürgerrechte weicht dem Leitbild des von sozialstaatlichen "Fesseln" befreiten Individuums, das sich in einer beinharten Konkurrenz seinen Weg nach oben freikämpft. Doch angesichts steigender Produktivität und Wertschöpfung ist es ökonomisch widersinnig und gesellschaftspolitisch riskant, die Errungenschaften des Wohlfahrtsstaates bloß noch als "Prämien" für die Gewinner einer sozial-darwinistischen Auslese auszuschreiben. Die neoliberale Standortpropaganda erweckt den Anschein, als ob die hochproduktive BRD in den Zustand einer Mangelökonomie zurückgefallen wäre, in der es immer weniger zu verteilen gäbe. Doch das Gegenteil ist der Fall. Der gesellschaftliche Reichtum wächst. So stieg nach Angaben der Bundesbank das Vermögen der Deutschen von 8,4 Billionen DM im Jahr 1990 auf 14,7 Billionen im Jahr 1999. Die materiellen Grundlagen sind gegeben, damit sich die Lebensansprüche und Bedürfnisse der arbeitenden Bevölkerung weiter entfalten und ausdifferenzieren können. Damit die Entwicklung einer beziehungs- und bedürfnisreichen Individualität für alle gewährleistet ist, bedarf es jedoch einer umfassenden sozialen und demokratischen Kontrolle von Produktion und Investitionen. Die soziale und demokratische Kontrolle des Kapitals muß angesichts der veränderten Rahmenbedingungen zu einer gesamteuropäischen Aufgabe werden. Diese Aufgabe reicht von der Durchsetzung sozialer Mindeststandards über die Verankerung realer Mitbestimmungsrechte der Euro-Betriebsräte bis hin zu einer Harmonisierung der Besteuerung von Zinseinkünften und Unternehmensgewinnen u.v.a.m.
5. Ist der Sozialstaat männlich?
Der vorherrschende Mainstream des Sozialabbaus geht in besonderer Weise zu Lasten von Frauen. Durch die hohe (Langzeit-)Arbeitslosigkeit bei Männern findet die Situation von Frauen keine Beachtung mehr. Doch nach wie vor sind Frauen von Arbeitslosigkeit stärker betroffen als Männer. Dabei ist zu bedenken, dass sich viele Frauen erst gar nicht arbeitslos melden. Tatsächlich sind z.B. Hausfrauen ja nun nicht gerade ohne Arbeit, aber eben ohne Erwerbsarbeit, und das ist in unserem System die einzige Arbeit, die anerkannt ist.
Das wird auch im herrschenden Sozialsystem deutlich: „Sozialleistungen zugunsten anderer Gesellschaftsmitglieder, Nicht-Lohnarbeiter, sind entweder nur abgeleitete Ansprüche (für die Familienangehörigen der Lohnarbeiter) oder subsidiär, hilfsweise vorgesehen (z.B. als Sozialhilfe). Frauen kommen deshalb in der Sozialpolitik (…) nur als Angehörige von Männern vor (als Ehefrauen, Töchter, Hinterbliebene oder Verlassene) und gelten allenfalls als Zuverdienerinnen.“ (Ute Gerhard, Sozialstaat auf Kosten von Frauen, in: Auf Kosten der Frauen, hrsg. Von Gerhard/Schwarzer/Slupik)
Kindererziehung und häusliche Arbeit stehen nicht besonders hoch im Kurs. Dadurch ist nicht mehr offensichtlich, dass diese Arbeit für die Gesellschaft unverzichtbar ist und dass z.B. Unternehmer auch damit kalkulieren. Kapitalismus und Patriarchat hängen zwar nicht untrennbar zusammen, aber das kapitalistische System profitiert besonders von der bestehenden Rollenverteilung. Von Erwerbstätigen wird voller Einsatz gefordert. Das geht am besten, wenn zuhause jemand ist, die familiäre Probleme oder lästige Arbeiten von einem fernhält.
Diese überkommenen Rollen fangen außerdem die Versäumnisse des Staates auf. Fehlende Horte und Krippen werden nicht geschaffen, solange die soziale Versorgung privat geregelt ist.
Ein weiteres Beispiel ist die Pflege von hilfsbedürftigen Angehörigen. Laut Gesetz ist die häusliche Pflege privilegiert. Es ist sicher sinnvoll, alte Menschen in ihrer gewohnten Umgebung zu pflegen statt sie ins Heim abzuschieben. Allerdings geht diese Privilegierung der häuslichen Pflege in der Praxis zu Lasten der Frauen. Denn in aller Regel pflegen die Frauen die Eltern oder Großeltern. Dies hält Frauen von eigenständiger Erwerbsarbeit ab, während sich der Mann auf die Karriere konzentrieren kann.
Erwerbsarbeit ist männlich. Wenn Frauen in das Erwerbsleben eintreten, treffen sie auf einen geschlechtsspezifisch strukturierten Arbeitsmarkt, der die traditionellen Rollen verstärkt und weiterführt: Frauen werden oft noch als defizitäre Kräfte eingestuft, nicht zuletzt wegen der „Gefahr“ der Schwangerschaft. Wenn sie dann erwerbstätig sind, sind sie einer Doppel- und Dreifachbelastung ausgesetzt.
Obwohl es möglich ist, den Erziehungsurlaub zu teilen oder der Vater ihn komplett in Anspruch nehmen könnte, sind es immer noch die fast nur die Mütter, die d zuhause bleiben. Nur in zwei bis drei Prozent der Fälle nehmen Männer den Erziehungsurlaub. Dieser Umstand ist neben der Aufgabenverteilung in der Gesellschaft oft ökonomisch begründet: Erziehungsurlaub nimmt die Person, die weniger verdient, also in der Regel die Frau. Dies hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Berufs- und Karrierechancen der Frauen, sondern bedeutet auch weniger Ansprüche der Frauen an die Sozialversicherungen.
Im der Sozialversicherung gibt es rechtlich keine Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Dennoch sind Frauen dort benachteiligt. Der sozialstatistisch zugrunde liegende Mensch ist ein Mann. Das Sozialversicherungsrecht ist an der männlichen Normalerwerbsbiographie orientiert. Offenkundig wird dies bei der Rente. Um den Lebensstandard auch im Alter zu sichern, setzt die Rentenversicherung trotz einiger Verbesserungen in den letzten Jahren immer noch eine lange ununterbrochene Erwerbstätigkeit voraus. Diese Bedingung können Frauen nur selten erfüllen. Sie werden am Arbeitsmarkt benachteiligt, sie haben niedrigere Einkommen, sie unterbrechen häufiger die Erwerbsarbeit wegen Kindererziehung und Pflege von Angehörigen und sie sind häufiger als Männer geringfügig beschäftigt.
Von Harald Unfried, ehemaliger Juso-Landesvorsitzender und André Pöhler, stellvertretender Juso-Landesvorsitzender
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