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Wirtschaft Gesetzlichen Mindestlohn einführen
Seit August letzten Jahres diskutieren PolitikerInnen, Gewerkschaften und UnternehmerInnen über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Während die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland kontrovers diskutiert wird, gibt es solche Regelungen in vielen anderen Ländern bereits.In Deutschland soll ein Mindestlohngesetz eingeführt werden, mit einem branchen- und regionenspezifischen Mindestlohn mit Minimum-Niveau bei 7,50 Euro.
In Deutschland soll ein Mindestlohngesetz eingeführt werden, welches folgende Regelungen enthalten soll:
•Gültigkeit für alle auf im Rechtsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ausgeführten Arbeiten
•Es soll keine Ausnahmeregelungen für bestimmte Gruppen, z.B. Jugendliche, geben
•Fixierung eines gesetzlichen absoluten Stundenmindestlohn, welcher Gültigkeit für alle geleisteten Arbeiten haben soll
•Der absolute Stundenmindestlohn muss so hoch sein, dass damit ein Vollzeitarbeiter und ein Kind ohne zusätzliche staatliche Hilfe leben kann
•Der Stundenmindestlohn soll jedes Jahr in Höhe der Inflationsrate und Einkommensentwicklung erhöht werden
•Daneben soll ein branchenspezifischer und regionsspezifischer Mindestlohn eingeführt werden, welcher für alle branchenspezifischen Arbeiten Gültigkeit haben soll
•Dieser branchenspezifische Mindestlohn soll von den Tarifpartner ausgehandelt werden
•Der branchenspezifische Mindestlohn soll auch Arbeits- und Urlaubszeiten umfassen können, sowie Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld und andere tarifrechtliche Regelungen
•Der branchenspezifische Mindestlohn soll gesetzlich garantiert werden und daher auch für Arbeitsverhältnisse gelten, welche sich tariflichen Vereinbarungen nicht unterworfen haben
•Die Bestimmungen dieses Gesetzes werden Bestandteil jedes deutschen Arbeitsvertrags
Daneben soll die Bundesrepublik Deutschland in der Europäischen Union dahinwirken, dass auch europaweit ein gleicher Mindestlohn eingeführt wird, der sich an den oben postulierten Forderungen maßgeblich orientiert.
Wir Jusos fordern, die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zügig voranzutreiben, auch wenn wir wissen, dass damit nicht die Auswirkungen der Agenda 2010 kompensiert werden können.
Aktuelle politische Diskussion
Seit August letzten Jahres diskutieren PolitikerInnen, Gewerkschaften und UnternehmerInnen über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Die Debatte war entbrannt, nachdem SPD-Chef Müntefering die Gewerkschaften aufgefordert hatte, einen Vorschlag zum Mindestlohn vorzulegen, um die neuen Zumutbarkeitskriterien nach dem Hartz-IV-Gesetz abzufedern. Danach müssen Langzeitarbeitslose künftig jede Arbeit annehmen, auch wenn die Bezahlung 30 Prozent unter dem Tariflohn liegt. Konkret ist der Vorschlag als Kompensation für die sozialen Härten der aktuellen Neuregelung der Arbeitsmarktgesetzgebung unterbreitet worden. Der SPD-Führung ist wohl klar, dass mit der Neujustierung der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik der Weg in eine vertiefte Spaltung entlang der Achse Arm-Reich eingeschlagen wird. Der durch Hartz IV verschärfte Druck auf Arbeitslose, nicht-existenzsichernde Niedriglöhne annehmen zu müssen, soll nun mit einem Mindestlohn abgemildert werden.
Doch innerhalb der SPD und der Gewerkschaften herrscht große Uneinigkeit und die anfangs für Herbst 2004 zugesagte Entscheidung über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns rückt in weite Ferne. Bis zur nächsten Bundestagswahl im Herbst 2006 ist wohl nicht mehr mit gesetzlichen Lohnvorgaben für die ArbeitgeberInnen zu rechnen.
So lehnt Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement gesetzliche Mindestlöhne strikt ab, der Vorsitzende der SPD-Arbeitsgemeinschaft für ArbeitnehmerInnenfragen, Ottmar Schreiner, drängt dagegen auf eine baldige Einführung. Erst im November vergangenen Jahres sind Gespräche zwischen den Gewerkschaften und der SPD gescheitert. Die Partei entschuldigt dies gerne mit Hinweis auf den gewerkschaftsinterner Streit: Verdi und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) verlangen einen gesetzlich festgelegten einheitlichen Mindestlohn, einige VertreterInnen der IG Metall und die IG Bergbau-Chemie-Energie (IGBCE) fürchten dagegen um ihre Tarifautonomie. Der zweite Vorsitzende der IG Metall, Berthold Huber, sprach sich jedoch erst kürzlich für den Mindestlohn aus. Er befürchtet mit Blick auf die geplante EU-Richtlinie zur Liberalisierung des Dienstleistungsmarktes einen «gnadenlosen Unterbietungswettkampf».
Franz Müntefering hatte eine Einigung der Gewerkschaften als Voraussetzung für eine rot-grüne Initiative erklärt. Die Gewerkschaften dagegen machen Streitigkeiten innerhalb der Regierung für die Verzögerungen beim Mindestlohn verantwortlich. «Wenn wir gesehen hätten, dass es eine ernsthafte Initiative der Regierung gibt, dann hätten wir uns auch geeinigt», sagte IG-Metall-Tarifexperte Armin Schild zum Streit innerhalb des DGB.
Die Vermutung liegt nahe, dass das Vorgehen Münteferings lediglich als Ablenkungsmanöver gesehen werden kann, nachdem der SPD-Spitze die Proteste gegen Hartz IV im Sommer letzten Jahres über den Kopf wuchsen und man die ständigen Querelen mit den Gewerkschaften satt hatte.
Funktionen des Mindestlohns
Ein Mindestlohn muss ein Existenz sicherndes Auskommen ermöglichen, das sozialversicherungspflichtig ist, nicht von staatlichen Zuschüssen abhängig ist und über dem Niveau der Sozialhilfe liegt, und er muss auch einen Anreiz geben, in die Erwerbsarbeit zu gehen.
Argumente für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns
Diese Absicherung nach unten ist nötig, weil der Dumpingwettbewerb im Lohnbereich ausufernde Ausmaße annimmt. Tariflöhne auf oder unter Sozialhilfeniveau bekommen mittlerweile 12% der Beschäftigten in Deutschland, Ostdeutschland ist hiervon überproportional stark betroffen.
So verdient beispielsweise ein Frisör/ eine Frisörin in Ostdeutschland für eine Stunde Haareschneiden 3.31 Euro brutto (360 Euro netto monatlich) und ist so abhängig von zusätzlicher staatlicher Unterstützung zum Beispiel durch Wohngeld.
Solche Dumping-Löhne, meist zwischen 3 und 6 Euro brutto pro Stunde, findet man häufig bei HilfsarbeiterInnen, Wachdiensten oder beim Verkaufspersonal. Generell sind in den traditionellen Niedriglohnsektoren überdurchschnittlich Frauen tätig.
Und durch Hartz IV und die verschärften Zumutbarkeitsregeln für Arbeitssuchende ist der Spielraum insgesamt geschrumpft. Die absolute Untergrenze für Löhne markierte bisher die Sozialhilfe, künftig ist es das Arbeitslosengeld II.
Vor allem im Bereich niedriger Löhne haben die Gewerkschaften in den letzten Jahren, auch wegen der Lohnkonkurrenz aus Osteuropa, ihre Gestaltungsmacht verloren. Es droht die Gefahr einer Ausfransung des Tarifsystems: Immer mehr Firmen treten aus den Tarifverbänden aus. Die Gewerkschaften schaffen es längst nicht mehr, überall existenzsichernde Löhne durchzusetzen. Nun sind die Gewerkschaften auf die Unterstützung vom Staat angewiesen.
Durch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns kann der Lohndruck von den Arbeitsuchenden genommen werden. Doch dies gilt nur, wenn der Mindestlohn für alle ArbeitnehmerInnen gilt, und sich beispielsweise Jugendliche nicht mit einer Sonderregelung abfinden müssen, die eine Entlohnung unter dem Mindestlohn erlaubt. Ebenso muss es einen differenzierten Mindestlohn geben, der auf branchen- und regionenspezifische Unterschiede Rücksicht nimmt. Nur so kann vermieden werden, dass der Lohn der ArbeitnehmerInnen, deren derzeitiger Tarif-Mindestlohn über dem künftigen gesetzlichen Mindestlohn liegt, herabgesetz wird. Als Minimum-Mindestlohn soll ein Satz von 7,50 Euro pro Stunde gelten. Ebenso muss der Mindestlohn jährlich der allgemeinen Einkommensentwicklung und der Inflation angepasst werden.
Da zu befürchten ist, dass die Neuregelung durch Arbeitszeitverlängerung oder Kürzung des Urlaubanspruchs seitens der ArbeitgeberInnen teilweise umgangen wird, ist ein verstärktes Arbeitsrecht und eine Kontrolle der Durchsetzung des Mindestlohns notwendig.
Einige Gewerkschaften lehnen einheitliche Mindestlöhne ab, da sie sie als Eingriff in die Tarifautonomie werten und fordern stattdessen branchenbezogene Lösungen der Tarifparteien. Hier wird behauptet, die Gewerkschaften seien stark genug, um ein ausreichendes Lohnniveau durchzusetzen. Dies stimmt nur bedingt: Die GegnerInnen eines Mindestlohns im ArbeitnehmerInnenlager gehören fast alle zu den starken Gewerkschaften in Branchen mit vergleichsweise hohen Löhnen und einer starken Tarifbindung wie der Metall- und Elektroindustrie. Die BefürworterInnen kommen hingegen aus dem Dienstleistungsbereich (z.B. Verdi), wo Niedriglöhne schon heute weit verbreitet sind und die Tarifbindung teilweise sehr gering ist, z.B. bei Haushaltshilfen oder in Call-Centern. Hier würde ein gesetzlicher Mindestlohn für Verbesserungen sorgen.
Um dieses Dilemma zu lösen, soll der
Internationaler Vergleich
Während die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland kontrovers diskutiert wird, gibt es solche Regelungen in vielen anderen Ländern bereits.
In 18 der 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in drei Kandidatenländern existieren bereits nationale Mindestlöhne. Der Mindestlohn wird von den Regierungen der Länder üblicherweise nach Konsultation der Sozialpartner festgelegt und hat Gesetzeskraft. Er gilt in der Regel in der jeweiligen Volkswirtschaft für alle ArbeitnehmerInnen und alle Berufe. Einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn von mindestens 1000 Euro monatlich gibt es neben Luxemburg auch in den Niederlanden, in Belgien, Frankreich, Großbritannien und Irland. Zwischen 471 und 605 Euro beträgt der Mindestlohn in Griechenland, Malta, Spanien, Portugal und Slowenien. Knapp vor dem Schlusslicht Lettland rangieren Litauen, die Slowakei, Estland, Polen, Ungarn und Tschechien sowie Bulgarien, Rumänien und die Türkei. In diesen Ländern reicht der Mindestlohn von 61 bis 240 Euro pro Monat. Die sieben EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Österreich, Italien, Schweden, Finnland, Dänemark und Zypern schreiben keine Mindestlöhne vor. Dagegen gibt es auch in den USA Mindestlöhne. Der geltende Satz beläuft sich auf Bundesebene auf umgerechnet 727 Euro. In einigen US-Bundesstaaten liegen die Mindestlöhne darüber.
Eine Vorreiterrolle im Bezug auf den Mindestlohn spielt Frankreich: Um den Menschen wenigstens einen minimalen Lebensstandard zu sichern, wurde in Frankreich 1950 per Gesetz ein Mindestlohn eingeführt, der salaire minimum national interprofessionnel garanti (Smig). Seine Höhe richtete sich damals nach der Zugehörigkeit zu gesetzlich festgelegten geographischen Zonen, die als unterschiedlich teuer galten. Entsprechend wurde der erste Mindestlohn für den Großraum Paris - die teuerste Gegend Frankreichs - auf 78 Francs (11,89 Euro), für die Region mit den niedrigsten Lebenshaltungskosten auf 64 Francs festgelegt. Zwei Jahre später versuchte die Regierung Antoine Pinay, den Smig durch ein weiteres Gesetz der allgemeinen Preisentwicklung anzupassen. Den heute gültigen Mindestlohn, der jährlich der Lohn- und Preisentwicklung angepasste Smic (Salaire minimum interprofessionnel de croissance), führte 1970 Premierminister Jacques Chaban-Delmas ein. Unter der konservativen Regierung von Jean-Pierre Raffarin wurde er 2003 und 2004 um insgesamt 11,4 Prozent auf aktuell 7,61 Euro pro Stunde erhöht. Für weniger darf kein Arbeitnehmer ab 18 Jahren angestellt werden, egal in welchem Bereich er tätig ist. Der Smic gilt für rund 2,6 Mio. Menschen in Frankreich - gut 14 Prozent aller französischen Angestellten. Der größte Anteil der Smic-Empfänger kommt heute aus dem Dienstleistungssektor, vor allem aus Einzelhandel, Hotellerie und Gastgewerbe. In der Industrie wird der Mindestlohn vor allem im Nahrungsmittelsektor gezahlt. Frauen bekommen zwei Mal so oft Smic wie Männer. Häufig sind die spöttisch "Smicard" genannten MindestverdienerInnen in kleinen und mittleren Betrieben angestellt, oft mit Teilzeit- oder befristeten Verträgen, oft ist der Mindestlohn mit Nacht- und Wochenendarbeit verbunden.
Auch wenn in Deutschland kein nationaler Mindestlohn existiert, gibt es allgemein verbindliche Mindestlöhne auf Basis von Tarifverträgen. Solche Mindestlohn-Tarifverträge gelten zur Zeit im Bau-, Abbruch- und Abwrackgewerbe sowie im Maler, Lackierer- und Dachdeckerhandwerk. Diese Verträge schreiben auch tariflich nicht gebundenen und Beschäftigten ausländischer Unternehmen verbindliche Mindestlöhne vor, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Solche Verträge sind auch für das Elektrohandwerk geplant.
Mit einem branchen- und regionenspezifischen Mindestlohn mit Minimum-Niveau bei 7,50 Euro läge Deutschland zwischen Großbritannien und Frankreich. In Großbritannien liegt der Mindestlohn zurzeit bei 7,27 Euro, in Frankreich bei 7,61 Euro.
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