Wir Jusos Bayern haben eine Popularklage gegen das sogenannte Gefährdergesetz eingelegt. Nach Zulassung der Klage wird sie nun am Donnerstag, den 19. Oktober 2017, um 09:15 Uhr im Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen im Landtag (Saal N501) behandelt.
Ohne Bedenken hat die CSU am 20. Juli 2017 die Rechte jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers in Bayern massiv eingeschränkt.
Die an diesem Tag beschlossenen Änderungen im Polizeiaufgabengesetz führen nicht nur dazu, dass die Überwachung durch elektronische Fußfesseln möglich ist. Nunmehr reicht es für das Tätigwerden der Polizei aus, dass eine drohende Gefahr vorliegt und nicht, wie bis zuvor, eine konkrete Gefahr. Und droht nicht immer, von irgendwo her, eine „Gefahr“?
Dies hat weitreichende Konsequenzen für uns alle. Ab jetzt kann die Polizei jederzeit körperliche Durchsuchungen durchführen, Kontakt – und Aufenthaltsverbote anordnen sowie Identitätsfeststellungen vornehmen. Ursprünglich sollte auch eine Festnahme möglich sein. Dies konnte erst im letzten Moment verhindert werden.
„Das allein zeigt, dass die CSU ohne Probleme ihre sicherheitsrechtliche Symbolpolitik über unsere freiheitlichen Grundrechte stellt. Aber das lassen wir nicht zu!“, erklärt Stefanie Krammer.
Die Landesvorsitzende der Jusos Bayern ist Teil einer Initiative innerhalb der Jusos, die nun gegen das Gesetz kämpft. Aus ganz Bayern sind in den letzten Monaten Jusos zusammen gekommen, um gemeinsam eine Popularklage zu verfassen, die am 14. September beim bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht wurde. Bis zum 21. November müssen nun die Staatsregierung und das Landesparlament Stellung nehmen.
„Damit gehen wir den Weg, den man in einer Demokratie geht. Wir erhoffen uns eine eingehende Prüfung durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof, an deren Ende eine Entscheidung für unsere Freiheitsrechte steht.“, führt Stefanie Krammer weiter aus.