Was kostet dein Quartier, was kostet dein Kaff? In Stadt und Land gegen finanzielle Fesseln

23. Juni 2025

Kommunales I

In der Kommune, da passiert das Leben!

Ob Bayreuth oder München, Augsburg oder Miltenberg, Miesbach oder Regensburg, Erlangen oder Frontenhausen: Dort in unseren Städten und Dörfern findet ein großer Teil des Lebens statt. Dort geht es in den Kindergarten und später nach der Schule ins Jugendzentrum. Dort fährt der Bus zur Ausbildungsstätte und wird das 365€-Ticket für Schülerinnen ausgegeben. Dort suchen wir nach dem ersten WG-Zimmer oder einer eigenen Wohnung. Dort machen wir in der Schülerinnenvertretung, in Vereinen und Jugendgruppen, und in den Gemeinderäten, Kreistagen und Stadträten unsere ersten Erfahrungen mit demokratischen Entscheidungsprozessen und mit Ämtern, bei denen man den Pass, Führerschein oder Wohngeld beantragt. Nicht nur für Wählerinnen, sondern für alle Menschen, die in unseren Städten und Dörfern leben, prägt die Kommunalpolitik ganz konkret die Perspektive auf demokratische Gestaltungsmöglichkeiten, den Sozialstaat und die Handlungsfähigkeit der Verwaltung. Aktuell sind die Erfahrungen jedoch an vielen Orten geprägt von der knappen finanziellen Lage der Kommunen und daraus folgenden Kürzungen. Es ist frustrierend, wenn sinnvolle und von einer Mehrheit befürwortete Projekte für den Klimaschutz oder im Kulturbereich zurückgefahren werden, weil das Geld fehlt. Es sorgt für Unsicherheit bei vielen Menschen, die auf öffentliche Angebote und sozialstaatliche Unterstützung angewiesen sind. Und es zeigt sich, dass immer wieder die gleichen rassistischen und chauvinistischen Muster an die Oberfläche kommen, wenn es um die Verteilung knapper Ressourcen geht: Forderungen nach einer härteren Migrationspolitik und nach der Kürzung von Sozialleistungen werden von rechten Parteien, aber auch von Politikerinnen der (angeblichen) Mitte salonfähig gemacht mit dem Verweis auf die finanzielle Überforderung der Kommunen und fehlenden Wohnraum. Doch die Kürzung von staatlicher Ausgaben hat noch nirgends den gesellschaftlichen Zusammenhalt verbessert und eine Abschiebung keinen kommunalen Haushalt gerettet. Unsere Antwort für mehr Leben und weniger Frust ist deshalb eine andere. Unsere Antwort auf Unsicherheit und Unzufriedenheit sind mehr Investitionen in Wohnraum und soziale Infrastruktur, mehr Handlungsfähigkeit der Verwaltung und mehr demokratische Beteiligung und Gestaltungsmöglichkeit in den Kommunen. Die Voraussetzung dafür ist eine grundlegende Reform der Kommunalfinanzierung durch die Landes- und Bundesebene.

Wir wollen weg von Konkurrenz und Konjunktur

Die Kommunen übernehmen viele wichtige Aufgaben - zum Beispiel die Sanierung von Schulen und Kitas, den sozialen Wohnungsbau, die Auszahlung staatlicher Leistungen wie Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss, die Organisation des öffentlichen Nahverkehrs und Projekten für Klimaschutz, Kultur oder Stadtentwicklung. Diese Aufgaben sind unverzichtbar für die Lebensqualität der Einzelnen und den Zusammenhalt als Gesellschaft jetzt und in Zukunft. Wenn die damit verbundenen Ausgaben steigen, zum Beispiel (z.B.) aufgrund besserer sozialer Absicherung oder Investitionen in Klimaschutz und Bildung, ist das nichts Schlechtes. Das Problem ist, dass die Kommunen selbst nur wenig Einfluss darauf haben, wie viel Geld ihnen insgesamt zur Verfügung steht. Die Höhe der kommunalen Einnahmen aus Steuern und dem kommunalen Finanzausgleich werden maßgeblich vom Freistaat Bayern und durch die Bundesgesetzgebung bestimmt. Aktuell ist die Grundausstattung der Kommunen zu niedrig für die Erfüllung der ihnen zugewiesenen Ausgaben, hängt stark von der wirtschaftlichen Konjunktur ab und schafft Anreize für Konkurrenz und einen steuerlichen Unterbietungswettbewerb der Kommunen untereinander. Wir wollen deshalb die Rahmenbedingungen der kommunalen Finanzen so regeln, dass sie einem Leitbild von möglichst großer demokratischer Gestaltungsmöglichkeit vor Ort folgen und möglichst wenig von Konkurrenz und Konjunktur abhängen. Die dauerhaften Pflichtaufgaben der Kommunen müssen auch dauerhaft und vor allem ausreichend staatlich finanziert sein. Gleichzeitig sind es oft die freiwilligen Ausgaben wie Kulturangebote und Museen, soziale Projekte, Schwimmbäder oder Büchereien, die eine Gemeinde oder eine Stadt noch lebenswerter machen. Hier sollen die Kommunen durch eigene Einnahmen und pauschale Zuweisungen und Zuschüsse möglichst großen Gestaltungsspielraum haben, damit die politischen Mehrheiten auch einen tatsächlichen Unterschied machen und Demokratie erlebbar machen können.

200 Milliarden für die Kommunen

Um den Kommunen den beschriebenen Handlungsspielraum zu ermöglichen, benötigt es neben den folgenden Reformen ein breites Programm für kommunale Investitionen, damit diese gewissermaßen “bei Null” anfangen können. Den Kommunen wurden in den letzten Jahren immer mehr Aufgaben zugeteilt. So haben sich die Ausgaben für öffentliche Aufgaben 1991 bis 2013 insgesamt um 74 Prozent und die Sozialausgaben um 161 Prozent erhöht, ohne vom entsprechenden Gesetzgeber, sei es Bund oder Land, vollständig gegenfinanziert worden zu sein. Gleichzeitig haben Bund und Länder ihre Investitionen vor Ort gekürzt - und dabei die Kommunen in Zugzwang gebracht (wie beispielsweise in der Krankenhausfinanzierung, siehe unten). Das hat zur Folge, dass die Kommunen Investitionen, die nicht dringend sind, zurückhalten, um ihre zugeteilten Pflichtaufgaben sowie ein Mindestmaß an Infrastruktur finanzieren können. In Summe hat sich so ein Investitionsstau von rund 186 Milliarden EUR gebildet. Das ist kurz- und mittelfristig nicht durch die folgend vorgeschlagenen Reformen zu lösen - es bröckelt aber jetzt schon an jeder kommunalen Ecke. Bund und Länder müssen deshalb ihrer jahr(zehnte)langer, weggeschobener Verantwortung nachkommen und den Kommunen innerhalb der nächsten 10 Jahre die Investitionen ermöglichen, die sie aus finanzieller Not aufschieben mussten. Deshalb fordern wir von Bund und Ländern ein gemeinsames Investitionsprogramm für kommunale Investitionen von 100 Milliarden Euro. Zur Verwendung bzw. Verteilung dieses Investitionsprogramms braucht es ein einfaches Verfahren, damit die Kommunen schnell in die Umsetzung kommen können. Dasselbe gilt auch für die bereits bestehenden Förderprogramme und Zuschüsse. Viele dieser Mittel sind aktuell viel zu kompliziert und durch zu starre und teilweise unsinnige Regelungen geprägt. Eines von vielen Beispielen dafür ist die Sanierung von Kindertagesstätten, wo kostengünstigere Teilsanierungen nicht bezuschusst wurden, für die geförderten teuren Generalsanierungen aber bei freien Trägern oft die Eigenmittel nicht reichten und deshalb am Ende gar keine Sanierung stattfand. Hier muss den Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, vor Ort wirtschaftlich sinnvolle und demokratisch verhandelte Entscheidungen zu treffen, um die ohnehin knappen öffentlichen Mittel effektiver einsetzen zu können und so den Investitionsstau zu minimieren. Das wird möglich, wenn die Maßgaben stärker pauschaliertwerden; also nicht einzelne Maßnahmen benannt, sondern das Gesamtziel in den Fokus genommen wird. Das gemeinsame Investitionspaket von Bund und Ländern, insbesondere vom Bund bereitgestellte Mittel, dürfen nicht zur Kürzung von Ausgaben des Landes zulasten der Kommunen an anderer Stelle führen.“

Solidarisch bis in den letzten Winkel Bayerns

Aktuell sind die bayerischen Kommunen gezwungen, ihre Einnahmen zum großen Teil für die Pflichtaufgaben aufzuwenden, die Bund und Länder auf sie übertragen. Der Spielraum für demokratische Entscheidungsfindung und Gestaltung vor Ort und für eigenverantwortliches wirtschaftliches Handeln vor Ort ist damit stark eingeschränkt. Das gilt insbesondere für die Schaffung und Beibehaltung sozialer und kultureller Infrastruktur. Vor diesem Hintergrund fordern wir eine vollständige Gegenfinanzierung der auf die Kommunen übertragenen Aufgaben durch den Freistaat Bayern und eine stärkere Beteiligung an gemeinsamen Aufgaben der Kommune und des Landes.

  • Die Schlüsselzuweisungen im kommunalen Finanzausgleich müssen erhöht werden, um demin der bayerischen Verfassung verankerten Konnexitätsprinzip gerecht zu werden. Aus unserer Sicht bedeutet das, dass der Freistaat Bayern bis zu 100% der Kosten übernehmen soll, die in der kommunalen Verwaltung durch die Übertragung von Aufgaben des Freistaates auf die Kommunen entstehen. Mit Blick auf den Anteil der Kommunen am sogenannten “Steuerverbund” ergeben sich durch das 2023 auf dem Bundeskongress der Jusos beschlossene Steuerkonzept einige grundlegende Änderungen. Unabhängig davon müssen die sogenannten Schlüsselzuweisungen als Instrument des finanziellen Ausgleichs zwischen dem Freistaat Bayern und den Kommunen zur Erfüllung der von der Landesebene übertragenen Aufgaben erhöht werden.

-DieInvestitionskosten für kommunale Krankenhäuser, die hälftig von Kommune und Land getragen werden müssen, werden vom Land seit Jahrzehnten nicht in der notwendigen Höhe finanziert, und auch hier wieder mit teilweise sinnfreien Einschränkungen und Vorgaben (die Beispielsweise gibt/gab es Einschränkungen bei der Finanzierung der Küche als nicht-medizinischer Teil eines Krankenhauses). Die Folge fehlender Investitionen in der Vergangenheit sind auch hier steigende Kosten für die Ausstattung und Instandhaltung mit gravierenden Folgen für die gesundheitliche Versorgung. Oft springen am Ende die Kommunen ein, um die Versorgung von Patient*innen im Krankenhaus oder auch in Arztpraxen oder Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) vor Ort aufrecht zu erhalten - und riskieren damit die Genehmigung bzw. ausreichende Gegenfinanzierung ihres eigenen Haushalts, weil der Freistaat Bayern seiner Verantwortung nicht gerecht wird.

  • Im Sinne ihrer Selbstverwaltung müssen Kommunen weiter die Möglichkeit haben, eigene Abgaben und Steuern zu erheben. Dazu gehört auch, dass der Freistaat Bayern seinen Kommunen die Erhebung einer örtlichen Übernachtungssteuer (“Bettensteuer”) erlaubt, um dem Aufwand der Gemeinden für öffentliche Kultur- und Naherholungsangebote Rechnung zu tragen, die zur Attraktivität für Besucherinnen, aber auch die Einwohnerinnen vor Ort beitragen.

  • Die Jugendsozialarbeit an Schulen muss stärker als bisher und an allen Schularten durch den Freistaat Bayern finanziert werden. Die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) liegt in der Verantwortung der Kommunen und des Landes. Die derzeitige Förderung aus Landesmitteln berücksichtigt nicht die tatsächlichen Personalbedarfe, gestiegene Personalkosten und die Sinnhaftigkeit von Jugendsozialarbeit an allen Schularten. Dem auf der Landeskonferenz I/2019 beschlossenen Antrag A4 entsprechend fordern wir deshalb die Übernahme der tatsächlichen Personalkosten für die Jugendsozialarbeit an Schulen entsprechend der Größe der Schule, und einer darüber hinausgehenden bedarfsabhängigen Förderung durch den Freistaat Bayern.

  • Wir fordern eine finanzielle Förderung der Soziokultur durch den Freistaat, die es im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern in Bayern aktuell nicht gibt.. Einrichtungen wie Kulturläden, Stadtteilzentren und Bürgerhäuser sind wichtige Orte für gesellschaftliches Miteinander und vielschichtige Kulturarbeit, die besonders auch queere, feministische und (post-)migrantische Perspektiven einschließt. Doch diese Kulturarbeit braucht Räume und hauptamtliches Personal. Kulturförderung ist auch Landesaufgabe. Soziokulturelle Einrichtungen und Projekte sind in vielen Städten, aber auch im ländlichen Raum, nicht mehr aus der Kulturlandschaft besonders für junge Menschen wegzudenken. Um die Soziokultur aufzuwerten und ihre Finanzierung zu stabilisieren, fordern wir eine dauerhafte Förderung für soziokultureller Zentren, Initiativen und Projekte aus Landesmitteln.

Im bundesweiten Vergleich befindet sich Bayern in der privilegierten Position, dass seine Kommunen bei den sogenannten Altschulden gut dastehen. Die hohen Altschulden, die nicht aus Selbstverschulden der Kommunen sondern aus den Herausforderungen eines massiven Strukturwandels in Ländern wie z.B. NRW oder Saarland, aber auch den ostdeutschen Bundesländern herrühren, verhindern die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse innerhalb Deutschlands. Die dadurch mitbedingten Ungleichheiten wirken sich negativ auf die Lebensqualität sehr vieler Menschen, und damit auch auf die Leistungsfähigkeit des Sozialstaats und den gesellschaftlichen Zusammenhalt aus. Die bayerische Landesregierung muss im Bundesrat ihre Blockade einer Altschuldenregelung aufgeben und so die Übernahme kommunaler Altschulden durch den Bund ermöglichen.

Ein neues Steuerkonzept im Bund

Unsere Kommunen - also Städte, Gemeinden und Kreise - stehen bundesweit unter einem enormen Wettbewerb. Denn wenn sie vor Ort etwas gestalten wollen, sind sie auf ihre eigenen Einnahmen und Fördermöglichkeiten angewiesen. Neben dem Ansatz, dass die Bundesländer stärker in kommunale Projekte investieren und die Schlüsselzuweisungen steigern müssen, nehmen wir auch die maßgeblichen Eigenmittel der Kommunen in den Blick. Für die Kommunen sind das bisher die Grund- und Gewerbesteuer, anteilig Umsatz- und Einkommenssteuer, sowie eigens erhobene Steuern wie beispielsweise Hunde- und Verpackungssteuern. Die ersten beiden - also die Grund- und Gewerbesteuer - machen üblicherweise den absoluten Großteil der selbst erwirtschafteten kommunalen Einnahmen aus. Deshalb sind die Kommunen darauf bedacht, so viel Gewerbe wie möglich bei sich anzusiedeln. Die Folge ist ein Wettbewerb zwischen den Kommunen, auch was die Höhe der Gewerbesteuer angeht. Dadurch entstehen Steueroasen mitten in der Bundesrepublik. Zum Verständnis der gegenwärtigen Situation ist von Bedeutung, dass die Körperschaftsteuer einheitlich 15 Prozent beträgt und nur für Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs gilt. Die Gewerbesteuer zahlen hingegen alle gewerblichen Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform. Ihr Hebesatz variiert je nach Gemeinde, da es sich um eine kommunale Steuer handelt. Während die Körperschaftsteuer eine Bundessteuer ist, profitieren die Gemeinden von der Gewerbesteuer. Damit sind unsere Kommunen finanziell sehr abhängig von den lokalen Gegebenheiten und Gewerbeansiedlungen. So kann es vorkommen, dass trotz einer bundesweit guten wirtschaftlichen Lage, Kommunen unter fehlenden Einnahmen leiden. Die Gründe hierfür sind zum Beispiel, dass Unternehmen vor Ort zu wenig Gewerbesteuer bezahlen durch Investitionen ihre Steuerlast reduzieren und Rückzahlungen erhalten,, ein oder mehrere Unternehmen wegziehen oder insolvent werden. Um diese Abhängigkeiten zu reduzieren, fordern wir eine grundlegende Reform der Kommunalfinanzierung. Dafür muss die bisherige Grund- und Gewerbesteuer abgeschafft werden. Stattdessen wird die Grundsteuer mit unserem vorgeschlagenen Vermögenssteuerkonzept ersetzt. Dieses sieht vor, dass selbst bewohnte Immobilien nur ab einem Wert von 3 Millionen Euro besteuert werden. Damit verfolgen wir weiterhin unsere Politik, dass Menschen mit selbstgenutzten Immobilien nicht stark belastet werden. Eine genaue Prüfung der Vermögenswerte von Immobilien findet erst ab einem geschätzten Betrag um den genannten Freibetrag von 3 Millionen Euro statt. Damit wird auch der bürokratische Aufwand verringert, aber zugleich anerkannt, dass dies insgesamt zu Mindereinnahmen im Bereich Immobilien, Grund und Boden führen wird. Diese wird im Gesamtkonzept insgesamt wieder aufgefangen. Für brachliegende Vermögenswerte mit rechtlichen und tatsächlichen Bebauungs- möglichkeiten (also baureife Grundstücke) muss den Kommunen weiterhin die Möglichkeit gegeben werden, eine Strafsteuer zu erheben. Dies ist derzeit durch die Grundsteuer C gegeben, die Kommunen in Bayern seit Anfang 2025 einführen können. Da in unserem Konzept die Grundsteuer entfällt, braucht es eine wirkungsvolle Alternative. Ergänzend dazu muss den Kommunen eine Möglichkeit gegeben werden, durch die Erhebung eines Planungswertausgleichs Bodenwertgewinne, die durch kommunale Baurechts- und Erschließungsmaßnahmen zustandekommen, anteilig abzuschöpfen und wiederum in die Schaffung von sozialer und verkehrlicher Infrastruktur zurückfließen zu lassen. Die wegfallende Gewerbesteuer wird kompensiert durch eine Erhöhung der Körperschaftssteuer um 15 Prozentpunkte. Der derzeitige durchschnittliche Gewerbesteuer- satz liegt bei rund 13 Prozent. Im Rahmen der Pläne zur globalen Mindestbesteuerung von Unternehmen wurden jedoch mindestens 15 Prozent verabredet.Diese sind durch die vorgeschlagenen Regelungen eingehalten. Letztendlich findet diese Reform ihr Ende mit der Einrichtung eines bundesweiten Fonds. In diesen fließt der Teil der Körperschaftsteuer, welcher die Gewerbesteuer ersetzt, ein sowie ein angemessener Anteil aus der Einkommens-, Vermögens-, und Erbschaftssteuer. Die Idee ist, den kommunalen Steuerwettbewerb zu bekämpfen, indem die Verteilung maßgeblicher Steuermittel auf die Kommunen zentral erfolgt. Die Ausschüttung der Mittel an die jeweiligen Kommunen soll anhand bedarfsgerechter Kriterien erfolgen, die die Einwohnerzahl, die Arbeitsplätze und die Fläche in den Kommunen berücksichtigen. Damit wird eine bundesweit gleichmäßige und gerechte Verteilung steuerlicher Mittel auf die Kommunen und deren Gestaltungsfreiheit gewährleistet, und der gegenseitige Unterbietungswettbewerb der Gemeinden bei den Gewerbesteuersätzen beendet. Andere Mechanismen kommunaler Finanzierung wie Schlüsselzuweisungen, das Recht Gebühren und Abgaben zu erheben und das kommunale Erfindungs- und Erhebungsrecht lokaler Verkehrssteuern bleiben hiervon bleiben.

In Stadt und Land näher zusammen

Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz muss wieder ausgeweitet werden. Aktuell fördert dieses den Neu- und Ausbau von schienengebundenem öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) in Kommunen sowie im nahen Umland und Möglichkeiten, in diesen umzusteigen (z.B. Park&Ride- oder Großparkplatzanlagen, sofern E-Ladesäulen verbaut werden). Das ist nicht ausreichend. Städte erfüllen eine Zentrumsfunktion, von der auch das Umland profitiert und die entsprechenden Verkehr verursacht - dieser darf nicht zu einer einseitigen Belastung der Städte durch den Autoverkehr führen, wie es in vielen Großstädten (z.B. Nürnberg, Erlangen, München) der Fall ist. Es muss möglich sein, im Umland bereits mit dem ÖPNV zum nächstgelegenen Bahnhof zu fahren, um dann auf die Schiene zu wechseln. Dafür müssen in ländlichen Kommunen ebenfalls Busverbindungen und weitere Varianten des ÖPNV gefördert werden, um autofreien Wege zu ermöglichen, einen Verzicht auf das Auto für bestimmte (Teil-)Strecken attraktiver zu machen und so den Autoverkehr der angefahrenen Stadt zu entlasten. Das bedeutet auch, dass gemeinschaftliche Projekte bessere Fördermöglichkeiten erhalten müssen, um den Kommunen im Umkreis von Städten mehr Anreize zu bieten, bessere ÖPNV-Möglichkeiten zum Pendeln in die Stadt zu entwickeln. Der Schienenverkehr ist dafür jedoch nicht in jedem Fall die beste Lösung, weil er kleine ländliche Kommunen vernachlässigt. Im Zeitalter von Elektrobussen und Ruftaxis zur Diversifizierung und Ausweitung des ÖPNV- ob in der Stadt oder auf dem Land - müssen alle Nahverkehrsmöglichkeiten gefördert werden, damit die Kommunen die für sie und ihr Umland beste Lösung umsetzen zu können. Dies gilt ebenso für den Ausbau von Rad(schnell)wegen. Auf diese Weise können die Kommunen ebenfalls hinsichtlich Energie- und Verkehrswendezielen im Rahmen des Klimaschutzes entlastet werden. Mit diesen Veränderungen muss auch die Bewertungslogik zur Gewährung der Fördermittel an die aktuellen Ziele und Rahmenbedingungen (z.B. Klimaschutzziele/Umweltwirkungen, CO2- Preis/Treibhausgaseffekte, Flächennutzung, Betriebsstabilität, positive Wirkungen durch Verkehrsverlagerung, Anbindung von Mittelzentren) angepasst werden. Gleichzeitig muss die Nachweispflicht (Bürokratie) vereinfacht und mehr Gestaltungsspielraum gegeben werden, sodass die umgesetzten Projekte zum einen tatsächlich betriebsfähig sind und zum anderen von den Menschen vor Ort auch angenommen werden.

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