Zur Diskussion um den „Bayern-Trojaner“ erklärt der Juso-Landesvorsitzende Philipp Dees:
„Der vom Chaos-Computer-Club aufgezeigte Funktionsumfang der in Bayern eingesetzten staatlichen Spionagesoftware zeigt, dass das Landeskriminalamt und andere bayerische Behörden den Rahmen des rechtlich Erlaubten weit überschritten haben. Dabei ist durch den bestätigten Fall in Landshut auch klar, dass der Funktionsumfang der Software nicht nur vorhanden war, sondern auch technisch genutzt wurde.
Das Landgericht Landshut hat im Januar 2011 eindeutig und rechtskräftig festgestellt, dass das Erstellen von zehntausenden Screenshots durch den Trojaner rechtswidrig war. Wenn der bayerische Innenminister nun behauptet, der Einsatz des Trojaners sei ‚stets im rechtlichen Rahmen‘ erfolgt, dann belügt er die Öffentlichkeit. Er zeigt, dass er die bayerischen Gerichte verachtet und rechtswidrige Aktivitäten der Ermittlungsbehörden deckt. Ein solcher Minister ist nicht tragbar. Der Ministerpräsident ist aufgefordert, den Minister unverzüglich zu entlassen.
Das Innenministerium muss öffentlich machen, in wie vielen Fällen die rechtswidrigen Funktionen des Trojaners genutzt worden sind und insbesondere auch, ob die Nutzung nach dem Beschluss des Landgerichts Landshut vom Januar 2011 fortgesetzt worden ist. Der künftige Innenminister muss außerdem sofort die notwendigen personellen und organisatorischen Veränderungen bei den zuständigen Behörden einleiten, damit diese sich künftig an die geltenden Gesetze und die gerichtlichen Vorgaben halten.
Der Fall des ‚Bayern-Trojaners‘ zeigt erneut, in welchem Ausmaß klare rechtliche Vorgaben von Behörden im Glauben, einer guten Sache zu dienen, überzogen werden. Politik, Aufsichtsbehörden und Datenschützer sind offensichtlich nicht mehr in der Lage, das Vorgehen der Behörden zu kontrollieren und Missbrauch zu unterbinden. Aus diesem Grund haben wir Jusos das Zulassen immer neuer, missbrauchsanfälliger Überwachungsmethoden in den vergangenen Jahren klar abgelehnt. Und auch die BayernSPD hat auf unsere Initiative 2010 beschlossen, dass sie unter anderem Online-Durchsuchungen und die Vorratsdatenspeicherung entschieden ablehnt.“