Auf der morgigen Sitzung des Verwaltungsrates der BayernLB soll über Schadensersatzklagen gegen die Vorstände und Verwaltungsräte entschieden werden, die zum Zeitpunkt des Kaufes der HypoGroup Alpe-Adria und der verlustreichen Spekulationen mit Finanzprodukten im Amt waren. Dazu erklärt der Juso-Landesvorsitzende Philipp Dees:
„Bei der morgigen Sitzung des Verwaltungsrates kann es nur ein Ergebnis geben: Es muss zu Schadensersatzklagen sowohl gegen die früheren Vorstände als auch gegen die verantwortlichen Verwaltungsräte kommen. Die Vorstände hätten überblicken müssen, welche Risiken sie mit den Spekulationen auf dem US-Immobilienmarkt und mit dem Kauf der HypoGroup Alpe-Adria eingehen. Ihnen hätte bewusst sein müssen, dass die Aufstellung der BayernLB als regionales Kreditinstitut es nicht hergibt, weltweit aktiv zu sein. Deshalb sind sie für den Schaden, den sie den Bürgerinnen und Bürgern des Freistaates in Milliardenhöhe beschert haben, heranzuziehen.
Für die Verwaltungsräte gilt, dass diese ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden sind, die Geschäfte des Vorstandes kritisch zu hinterfragen. Sie können sich nicht darauf zurückziehen, sie hätten die Geschäfte des Vorstandes nicht überblickt und deshalb zugestimmt: Wenn ein Verwaltungsrat ein Geschäft nicht versteht, dann darf er ihm eben nicht zustimmen. Wenn er dies trotzdem tut, dann handelt er gegen seinen Auftrag und gegen das Interesse des Unternehmens wie des Anteilseigners, den er vertritt. Und für diese Pflichtverletzung sind die Verwaltungsräte haftbar.
Es gibt unterschiedliche juristische Auffassungen darüber, ob insbesondere die Verwaltungsräte tatsächlich zum Schadensersatz verpflichtet sind. Diese unterschiedlichen Gutachten machen es notwendig, die Entscheidung vor Gericht zu suchen. Wenn Fahrenschon und Seehofer aus Rücksicht auf ehemalige und aktuelle CSU-Größen auf Schadensersatzklagen gegen die ehemaligen Verwaltungsräte verzichten, dann machen sie sich zumindest politisch der Untreue gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern schuldig.“