Juso-Hochschulgruppen Bayern: Positionierung des Wissenschaftsministeriums zur Verfassten Studierendenschaft ist ein schlechter Witz!

11. Mai 2015

Die Juso Hochschulgruppen Bayern bekennen sich zur Verfassten Studierendenschaft und kritisieren die bayerische Landesregierung: „Demokratische Mitbestimmung sollte ein Grundrecht an Hochschulen sein, die Landesregierung hat offensichtlich Angst vor der demokratischen Stimme der Studierenden“, so Franziska Martens und Paul Wolter (Landeskoordinatoren der Juso Hochschulgruppen Bayern).

Auf Anfrage der Sprecher*innen der Landes-ASten-Konferenz (LAK) Bayern hat das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine Positionierung zur Verfassten Studierendenschaft bekannt gegeben. Das nur zweiseitige Papier betont dabei, dass das „Mitbestimmungsrecht der Studierenden […] nicht auf alle Angelegenheiten der Hochschule bezogen [ist], sondern nur auf solche, die unmittelbar die Studierenden betreffen“. Des Weiteren wird angeführt, dass die verfasste Studierendenschaft „verschiedene Grundrechtspositionen der Studierenden“ infolge der Zwangsmitgliedschaft aller Studierenden, der Pflichtbeiträge aller Studierenden, dem hochschulpolitischen Mandat und der eigenen Körperschaft des Öffentlichen Rechts „beeinträchtigt“.

In allen Bundesländern wurde die Verfasste Studierendenschaft bereits eingeführt, lediglich in Bayern wehrt sich die CSU seit Jahren gegen die Einführung der VS. Die Verfasste Studierendenschaft sei ein Mittel der „demokratischen Bildung und die einzige Möglichkeit für Studierende, effektiv Einfluss auf Universitätspolitik zu nehmen. Alles andere ist Scheinpolitik“, so Franziska Martens.

Eine effektive und wirksame studentische Mitbestimmung kann nur durch die Verfasste Studierendenschaft gewährleistet werden. Dabei kann eine Zwangsmitgliedschaft kaum als Verstoß gegen das Nichtmeinungsäußerungsrecht angesehen werden. Eher ist dies ein logischer Schritt nach Immatrikulation und damit der automatischen Mitgliedschaft an der Universität. Hiervor verschließt das Ministerium weiterhin beide Augen.

Nach Meinung der Juso Hochschulgruppen Bayern fördert eine offizielle Struktur als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit automatischer Mitgliedschaft die Meinungsbildung der Studierenden, führt zu einer höheren Transparenz und fördert die demokratische Willensbildung. „Ansonsten müsste beispielsweise ebenso die Zwangsmitgliedschaft im Studierendenwerk angezweifelt werden. Dies offenbart eine klare Doppelmoral in der Stellungnahme des Ministeriums“ so Paul Wolter.

Neben weiteren Vorteilen wie dem Selbstvertretungsrecht, der Satzungs- und Finanzautonomie ermöglicht das politische Mandat eine freie Willensäußerung von Seiten der Studierendenvertretung über alle relevanten politischen Inhalte. Dies betrifft insbesondere die Position zu Studienreformen, zu den BAföG-Regelungen und die Reflektion der Forschungskultur und von entsprechenden Vorhaben. Nur auf diese Weise kann eine kritische Reflexion mit den Vorgängen am eigenen Hochschulstandort und darüber hinaus erfolgen.

Die Juso Hochschulgruppen bekennen sich klar zur Verfassten Studierendenschaft und fordern eine paritätische Besetzung aller Hochschulgremien durch alle an der Hochschule vertretenen Gruppen. Die Jusos Bayern und die Juso Hochschulgruppen forderten und fordern ebenso die verfasste Studierendenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Satzungs- und Finanzautonomie, mit allgemeinpolitischem Mandat.

Auf Anfrage können Sie gern die Antwort aus dem Wissenschaftsministerium an die LAK bei uns erhalten