Jusos Bayern fordern die Schaffung eines Gesetzes nach Artikel 15 GG: Der Freistaat muss den Kommunen ermöglichen, Grund und Boden zu vergesellschaften!

15. April 2019

Auf ihrer Landeskonferenz haben die Jusos Bayern beschlossen, dass der Freistaat ein Gesetz nach Art. 15 GG erlassen soll, das den Kommunen ermöglicht, Grund und Boden zu vergesellschaften. Die Kommunen können dadurch bezahlbaren Wohnraum schaffen und erhalten. Als Vorbild diente den Jusos ein geplantes Volksbegehren in Berlin.

In den wirtschaftlich starken Regionen in Bayern wird der Druck auf den Wohnungsmarkt immer noch stärker. Die bisherigen gesetzlichen Maßnahmen geben den betroffenen Kommunen nicht genügend Handlungsspielraum in den privat organisierten Wohnungsmarkt einzugreifen. Gerade angesichts der Privatisierung der GBW-Wohnungen sowie der seit Jahren ungenügenden Förderung des Wohnungsbaus, eigentlich einer Aufgabe des Freistaats, ist es dringend notwendig, dass der Freistaat hier deutlich mehr tut.

„Das Grundgesetz bietet die Möglichkeit der Vergesellschaftung. Dieses wichtige Mittel zur Milderung der vom Markt erzeugten Wohnraumkrise enthalten CSU und Freie Wähler den Kommunen aus ideologischen Gründen vor. Diese Haltung zeigt, für wen die Landesregierung wirklich Politik macht: Für diejenigen, die mit Spekulationen Gewinne abschöpfen und nicht für die Mieter*innen.“, so Landesvorstandsmitglied Carmen Wegge dazu.

In einer Landtagsdebatte am vergangenen Mittwoch hatte Josef Schmid, einst gescheiterter Oberbürgermeisterkandidat aus München und jetziger Landtagspensionär der CSU, selbst das bereits mögliche Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen (SEM) fälschlich als Enteignungen abgelehnt und die Münchner Jusos mit billiger Polemik angegriffen. Tatsächlich ist es aber die CSU, die in Vertretung der Interessen von Großgrundbesitzern sich weigert, das Grundgesetz anzuwenden, um die Interessen von Mieter*innen zu schützen.