Rechtsextremer Verdachtsfall in unseren Parlamenten?! Ein Gericht nach dem anderen urteilt - die AfD konnte in der letzten Möglichkeit nicht beweisen, dass sie eine demokratische Partei wäre. Daran hat auch die Verzögerungstaktik nichts geändert. Das Oberverwaltungsgericht Münster stellt deutlich fest: Die AfD darf vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet werden!
Sie verfolgt Ziele, die gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip verstoßen. Sie diskriminiert insbesondere migrantisierte Gruppen, Geflüchtete und Muslim*innen. Zudem wurde bestätigt, dass „ethnisch-kulturelles” Gedankengut tief in der AfD und in ihren politischen Forderungen verwurzelt ist.
Für uns ist klar: Die AfD ist eindeutig rechtsradikal und der Feind unserer Demokratie. Dass selbst der sonst auf dem rechten Auge strukturell erblindete Verfassungsschutz zu dieser Auffassung kommt, unterstreicht die Notwendigkeit, auch von staatlicher Seite gegen die AfD vorzugehen. Für solche Gefahren wurden schon vor 75 Jahren von den Müttern und Vätern unserer Verfassung Mittel verankert, um unsere Demokratie zu verteidigen. Wir sind es ihnen schuldig, diese Mittel jetzt auch einzusetzen. Ein AfD-Verbot muss jetzt geprüft werden!