Paragraf 218 im Strafgesetzbuch schreibt fest, dass Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich strafbar sind und nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen dürfen. Eine Expert*innenkommission der Bundesregierung empfiehlt nun, diesen zu streichen und Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der ersten zwölf Wochen zu legalisieren - das fordern auch wir!
Dies ist ein wichtiger Schritt für die Selbstbestimmung und Gesundheit von Menschen mit Uterus! Die Illegalität von Schwangerschaftsabbrüchen führt nicht zu weniger Abbrüchen, sondern nur zu einer schlechteren medizinischen Versorgung und gefährdet das Leben jener, die einen Schwangerschaftsabbruch in Anspruch nehmen müssen.
Doch die Legalisierung alleine reicht nicht. Die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche müssen von der Krankenkasse übernommen und die Behandlungen flächendeckend in Anspruch genommen werden können. Laut der ELSA-Studie führt der Münchner Arzt Friedrich Stapf nach eigenen Angaben alleine ⅓ der Abbrüche in Bayern durch, weil es schlichtweg zu wenige Ärzt*innen gibt, die die Eingriffe durchführen. Das ist drastisch und führt dazu, dass viele Schwangere besonders im ländlichen Raum keinen einfachen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen haben.
Ebenfalls geht aus der ELSA-Studie hervor, dass 47% der ungewollt Schwangeren sich aufgrund einer finanziell angespannten Situation für einen Abbruch entscheiden. Rund 22% der Befragten nennen eine schlechte Wohnsituation als Grund. Wer Leben retten will, sollte sich deshalb für faire Löhne, eine gerechte Vermögensverteilung und bezahlbares Wohnen einsetzten, anstatt das Leben von ungewollt Schwangeren zu gefährden und ihre Selbstbestimmung einzuschränken!